TRAGBARKEIT VON WOHNEIGENTUM IM TODESFALL

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TRAGBARKEIT VON WOHNEIGENTUM IM TODESFALL

Der Tod eines Partners oder einer Partnerin hat meistens auch erhebliche finanzielle Auswirkungen. Um den Hinterbliebenen den Verbleib im vertrauten Zuhause zu sichern, sollten rechtzeitig Massnahmen getroffen werden.

Thierry Grote, a. Notar / Mediator

Die heutigen Immobilienpreise zeigen es deutlich: Wohneigentum ist ein rares und wertvolles Gut. Viele Paare sparen Jahre auf ihren Wohntraum hin. Für die meisten von Ihnen ist der Erwerb eines Eigenheims zudem ohne Erbschaften, Erbvorbezüge, Schenkungen oder Darlehen aus der eigenen Familie schlicht nicht mehr möglich. Es werden also erhebliche finanzielle Anstrengungen unternommen, um sich den Wohntraum zu erfüllen.

Fehlende Absicherungen

Umso erstaunlicher ist es, dass mit Bezug auf die finanzielle und rechtliche Absicherung der Hinterbliebenen nach wie vor wenig oder falsche Anstrengungen unternommen werden. Krankheit, Unfall oder Tod können Paare bzw. Hinterbliebene von heute auf morgen in eine Notlage bringen. Sehr oft ist die Tragbarkeit des Wohneigentums in solchen Situationen aufgrund der veränderten Einkommenssituation nicht mehr gegeben. Zudem müssen noch die Kinder oder andere Familienangehörige als Miterben ausbezahlt werden. Ein weiteres Hindernis: Mehrere Erben können nur noch einstimmig handeln. Sind minderjährige Kinder vorhanden, schaltet sich zudem regelmässig die KESB ein und vertritt die Interessen der Kinder in der Erbteilung gegenüber dem verbleibenden Elternteil.

Risiken ausschliessen

Diese unnötigen Risiken können mit einer Vorsorge- und Nachlassplanung ausgeschlossen werden. Nebst erbrechtlichen und vorsorgerechtlichen Vorkehrungen ist auch an Todesfallrisikoversicherungen zu denken. Dabei ist aber darauf zu achten, dass weder eine Über- noch eine Untersicherung erfolgt. Das heisst, es müssen bei der Planung sämtliche mit dem Todesfall anfallenden Verpflichtungen richtig erfasst werden. Dabei ist an Erbansprüche weiterer Miterben, Amortisationszahlungen bezüglich der Hypothek (zur Gewährleistung der Tragbarkeit), allfällige Steuerfolgen (z.B. je nach Kanton die Erbschaftssteuer bei erbrechtlich begünstigten Konkubinatspartnern oder die Kapitalleistungssteuer auf dem Todesfallrisikokapital) sowie je nach Konstellation sogar auch an die Rückzahlung investierter Pensionskassengelder zu denken. Diese und weitere Risiken müssen für jeden Einzelfall individuell beurteilt und bei der rechtlichen und finanziellen Absicherung einkalkuliert werden. In der Praxis wird die Synergie zwischen vorsorge-, erb- und versicherungsrechtlichen Planungsmöglichkeiten zur Abdeckung solcher Risiken kaum thematisiert und daher viel zu wenig genutzt. Durch eine optimale Abstimmung dieser verschiedenen Planungsinstrumente können jedoch ein erheblicher Mehrwert geschaffen und Kosten gespart werden. Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Liebsten bei Krankheit, Unfall und Tod rechtlich und finanziell optimal abzusichern.

HONEGGER & GROTE, Rechtsberatung und Mediation
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