AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN («AGB») IM VERKEHR ZWISCHEN INSERENTEN UND DER STUTZ MEDIEN AG

Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung auf unbestimmte Zeit für alle Aufträge, die der Stutz Medien AG (nachfolgend «Stutz Medien») erteilt werden.

1.2 Den vorliegenden AGB entgegenstehende AGB des Kunden sind nur gültig, sofern Stutz Medien diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

1.3 Die in den AGB aufgeführten Bestimmungen gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der Stutz Medien und sind integraler Bestandteil der akzeptierten Offerten und Verträge. Abweichende schriftliche Vereinbarungen innerhalb der Spezialvereinbarungen gehen diesen AGB vor.

1.4 Die jeweils aktuelle und verbindliche Fassung der AGB wird unter www.stutz-medien.ch publiziert. Durch die Inanspruchnahme der Leistungen von Stutz Medien erklärt sich der Kunde mit den Bedingungen einverstanden.

Zustandekommen
Die Auftragserteilung hat schriftlich zu erfolgen. Sie gilt als uneingeschränkte Zustimmung zu den AGB zur Veröffentlichung der Anzeigen im Print und online. Gleichzeitig verzichtet der Kunde auf die Anwendung seiner eigenen Geschäftsbedingungen. Der Insertionsvertrag über das gewählte Leistungspaket kommt mit erfolgter Auftragsbestätigung von Stutz Medien verbindlich zustande. Die Auftragsbestätigung bei Prospektbeilagen und Beiheftern erfolgt unter dem Vorbehalt, dass deren Beilegen technisch machbar ist.

Abschlüsse
3.1 Einmalige oder wiederkehrende Insertionsaufträge (Abschlüsse) gelten nur dann für mehrere in einer Gruppe verbundene Unternehmen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

3.2 Für jeden Publikationstitel ist ein separater Abschluss zu vereinbaren, ausgenommen jene Titel, bei denen ein Kombirabatt im Insertionstarif vorgesehen ist. Die Laufzeit eines Abschlusses beträgt maximal zwölf Monate.

Inhalt der Inserate
4.1 Stutz Medien behält sich vor, jederzeit Änderungen am Inhalt eines Inserats zu verlangen oder ein Inserat ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

4.2 Aufträge für Beilagen, Beihefter und Beikleber werden für Stutz Medien erst durch Genehmigung eines Musters bindend. Jegliche Mehrkosten, welche durch diese Produkte entstehen sind vom Kunden zu übernehmen.

4.3 Stutz Medien kann die Inserate, die Anzeigen sowie Publireportagen mit der Bezeichnung «Inserat» «Anzeige» oder «Publireportage» versehen, um sie vom redaktionellen Teil abzugrenzen.

4.4 Der Kunde ist für den Inhalt der Inserate und Anzeigen verantwortlich. Er garantiert, dass die Anzeigen sowie die Webseiten, auf die in den Anzeigen allenfalls verlinkt wird, nicht gegen rechtliche Bestimmungen, gegen die guten Sitten oder Brachen- respektive Werberichtlinien sowie Verbandsregeln verstossen. Sodann ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die von ihm übermittelten Daten (inkl. Bilder, Logos etc.) zu keinem Zeitpunkt Rechte Dritter (Urheber-, Marken- und Designrechte, firmenrechtliche Befugnisse etc.) verletzen. Bei Verletzung dieser Pflichten hat Stutz Medien das Recht, ohne Kostenfolge für sie den Insertionsauftrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die vereinbarte Vergütung gemäss Vertrag bleibt vom Kunden vollumfänglich geschuldet. Die Ansprüche von Stutz Medien, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben vorbehalten. Für sämtliche Ansprüche Dritter, welche in diesem Zusammenhang gegenüber Stutz Medien erhoben werden hat der Kunde Stutz Medien schadlos zu halten. Wird Stutz Medien gerichtlich belangt, ist der Kunde verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Ein von Stutz Medien getroffener gerichtlicher oder aussergerichtlicher Vergleich ist für den Kunden in jedem Fall verbindlich.

4.5 Anzeigen sowie Inserate müssen sich in Schrift und Schriftgrad vom redaktionellen Teil unterscheiden. Die jeweiligen Magazinsignete und dessen Schriftformen dürfen nicht verwendet werden. 4.6 Bei Vorliegen rechts-, sittenwidrig, politisch oder diskriminierenden Anzeigeinhalts oder wenn der Kunde trotz zweimaliger Mahnung seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt, ist Stutz Medien berechtigt den Insertionsauftrag mit sofortiger Wirkung zu beenden. In einem solchen Fall, hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Schadenersatz und die vereinbarte Vergütung gemäss Vertrag bleibt vollumfänglich geschuldet. Die Ansprüche von Stutz Medien, insbesondere auf Schadenersatz, bleiben jedoch gewahrt. 4.7 Der Kunde stellt, im Rahmen des rechtlich Zulässigen, Stutz Medien von jeglicher Ansprüchen Dritter frei, samt den damit verbundenen vor-/prozessualen Anwalts- und / oder Gerichtskoste, inklusive Sanktionsgelder. Wird Stutz Medien gerichtlich belang, ist der Kunde verpflichtet, nach erfolgter Streitverkündung dem Prozess beizutreten. Ein von Stutz Medien getroffener gerichtlicher oder aussergerichtlicher Vergleich ist für den Kunden in jedem Fall verbindlich. In keinem Fall haftet Stutz Medien für Folgeschäden oder entgangenem Gewinn. Stutz Medien übernimmt bei der elektronischen Abwicklung namentlich keine Haftung für die Authentizität und Integrität sowie die versehentlichen Offenlegung der gespeicherten oder übermittelten Daten.

Anzeigedisposition
Änderungen, Korrekturen, Sistierungen oder Umdispositionen müssen schriftlich und bis zum Anzeigeschluss gemäss dem jeweils gültigen Anzeigetarif erfolgen. Danach wird der Anzeigezeitrahmen in jedem Fall, auch bei Vorliegen wichtiger Gründe, kostenpflichtig.

Platzierung
Stutz Medien entscheidet frei über die Platzierung der Anzeigen. Ausgenommen sind zuschlagspflichtige Platzierungen.

Kein Konkurrenzausschluss
Kunden können den Inhalt und die Zusammensetzung anderer Anzeigen nicht beeinflussen.

Korrekturabzüge
Korrekturabzüge liefert Stutz Medien dem Kunden nur auf dessen Wunsch und sofern das Druckmaterial mindestens drei Arbeitstage vor Annahmeschluss eintrifft. Das Inserat wird auch dann publiziert, wenn das «Gut zum Druck» noch aussteht. Stutz Medien nimmt mit dem Kunden frühzeitig Rücksprache, falls das angelieferte Druckmaterial den technischen Spezifikationen nicht genügt.

Beleglieferung
Stutz Medien liefert dem Kunden sowie, falls vorhanden, dem Auftraggeber (Agentur) ein Belegexemplar. Dieses erhält er entweder zusammen mit der Rechnung oder separat per Post zugestellt. Zusätzliche Belegexemplare werden von Stutz Medien verrechnet.

Chiffre-Anzeigen Das Chiffre-Geheimnis ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen gewährleistet. Ansprüche (insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden) sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Aufbewahrung Druck- und Datenmaterial
Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist Stutz Medien für herkömmlich oder digital geliefertes Druck- und Datenmaterial weder aufbewahrungs- noch rückgabepflichtig.

Preise und Rabattvereinbarungen
12.1 Es gelten die jeweils gültigen Insertionstarife (Mediadaten) zuzüglich Mehrwertsteuer. Änderungen der Insertionstarife und Rabatte treten auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft. Der Kunde hat das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach der individuellen Bekanntgabe der neuen Preise und Rabatte vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall hat er nur Anrecht auf den Rabatt, der gemäss Rabattskala der effektiv abgenommenen Menge entspricht.

12.2 Anspruch auf Rabatt, Bonus etc. besteht nur in den im Anzeigetarif ausdrücklich genannten Fällen oder bei Vorliegen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Gemäss Anzeigetarif separat ausgewiesene technische Kosten sind nicht rabattberechtigt.

Kommissionen/Provisionen
Anspruch auf Kommission und Provisionen haben Agenturen und Dienstleister, die als berechtigt ausgewiesen sind. Stutz Medien entscheidet hierüber nach alleinigem Ermessen. Maximal können pro Agentur und Dienstleister 10% beansprucht werden.

Zahlungsmodalitäten
Falls die Parteien nichts anderes vereinbaren, gilt eine Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Skontoabzug. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Unberechtigte Skontoabzüge werden nachgefordert. Bei Zahlungsverzug wird ab der zweiten Mahnung eine Mahngebühr von CHF 40.— in Rechnung gestellt. Stutz Medien behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Bei Rechnungsadressen ausserhalb der Schweiz ist Vorauskasse zu leisten. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung im Verzug, so kann Stutz Medien einen Verzugszins von 5% p.a. geltend machen. Bei Betreibung, Nachlassstundung oder Konkurs entfallen Rabatte und allfällige Beratungs- und Vermittlungsprovisionen. Bereits ausbezahlte Kommissionen resp. Provisionen werden zurückgefordert und gewährte Rabatte werden nachgefordert.

Fehlerhaftes Erscheinen
15.1 Allfällige Beanstandungen müssen Stutz Medien innerhalb von zehn Tagen nach der Erstpublikation des Inserats erreichen. Mangelhaft erschienene Inserate berechtigen insbesondere in folgenden Fällen nicht zu Preisnachlass oder Gratiswiederholung: – telefonisch erteilte oder nach Inseraten-Annahmeschluss geänderte Aufträge; – Irrtümer aus Übersetzungen fremdsprachiger Vorlagen; – Fehler bei der digitalen Übermittlung; – ungeeignete Vorlagen; – Abweichungen in der Farbe innerhalb einer angemessenen Toleranz; – Abweichungen von typografischen Vorschriften; – nicht wesentliche Beeinträchtigung des Sinns oder der Wirkung des Inserats.

15.2 Wird der Sinn oder die Wirkung des Inserats wesentlich beeinträchtigt, werden maximal die Insertionskosten erlassen oder in Form einer Gratiswiederholung kompensiert. Weiter gehende Ansprüche (insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden) sind in jedem Fall ausgeschlossen.

Mängelrüge und Haftung
16.1 Die von Stutz Medien erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von 5 Arbeitstagen zu erfolgen. Die Gewährleistungsfrist für verdeckte Mängel beträgt 3 Monate ab Beendigung der vereinbarten Leistungen.

16.2 Bei rechtzeitiger und begründeter Beanstandung durch den Kunden hat Stutz Medien das Recht, innert einer angemessenen Nachfrist, den Mangel zu beheben. Gelingt dies nicht, so hat der Kunde ein ausschliessliches Recht auf Minderung der geschuldeten Vergütung im Umfang des von ihm nachgewiesenen Minderwertes. Verursacht die Nachbesserung übermässige Kosten, kann der Kunde einzig Minderung der Vergütung verlangen. Für unmittelbar verursachte Schäden haftet Stutz Medien insgesamt bis höchstens zur Höhe der vereinbarten Vergütung, jedoch nur bei Absicht oder grober Fahrlässigkeit.

16.3 Jede weitergehende Haftung von Stutz Medien für einen bestimmten Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenen Gewinn, Ansprüche Dritter sowie Folgeschäden ist ausgeschlossen. Im Weiteren haftet Stutz Medien in keinem Fall für Mängel und Störungen, die sie nicht zu vertreten hat wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt und Umgebungseinflüsse, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung oder ungeeignete Betriebsmittel.

Vertragsauflösung
Der Kunde kann ein disponiertes Inserat bis vor Inserate-Schluss ohne Kostenfolge stornieren. Allfällige Gestaltungs- und Korrekturleistungen werden jedoch in Rechnung gestellt. Stellt ein Insertionsorgan während der Vertragsdauer sein Erscheinen ein, so kann Stutz Medien ohne Ersatzverpflichtung vom Vertrag zurücktreten. Dies entbindet den Kunden nicht von der Bezahlung der erschienenen Inserate. Es werden keine Rabattnachbelastungen vorgenommen.

Gegendarstellungsrecht
Bei einem Gegendarstellungsbegehren (Art. 28 ff. ZGB) gegenüber Inseraten informiert der Verlag den Kunden über den Eingang des Begehrens und bespricht mit ihm das Eintreten auf das Begehren beziehungsweise seine Abweisung oder Gutheissung sowie das Vorgehen bei einer allfälligen Publikation und die damit zusammenhängenden Modalitäten.

Änderungsvorbehalt
Stutz Medien steht das Recht zu, die AGB jederzeit zu ändern. Es liegt bei Stutz Medien, laufende Projektkunden über anstehende Änderungen zu informieren. Ohne schriftlichen Widerspruch durch den Auftraggeber innert 3 Arbeitstagen nach Bekanntgabe, spätestens jedoch bei einem Folgeauftrag, gelten die Änderungen als genehmigt und die neuen Bestimmungen haben vollumfänglich Geltung.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Auftrag untersteht schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Auftrag ist der Sitz der Stutz Medien.