NEUES ERBRECHT – WAS SIE WISSEN MÜSSEN

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NEUES ERBRECHT – WAS SIE WISSEN MÜSSEN

Die praktische Relevanz von Erben und Vererben in der Schweiz ist gross. Jährlich werden rund 95 Milliarden Schweizer Franken vererbt. Rund jeder zweite Vermögensfranken stellt Erbe dar. Am 1.1.2023 tritt der erste Teil des revidierten Erbrechts in Kraft. Was bleibt, was ändert? Müssen bestehende Erbregelungen angepasst werden? Ein Überblick.

Thierry Grote, a. Notar / Mediator

Das über 100-jährige Erbrecht der Schweiz wird revidiert. Die ersten Änderungen treten am 1.1.2023 in Kraft. Ziel der Revision ist die Anpassung des Rechts an die heutigen Lebensformen (Konkubinate, Patchworkfamilien u.a.). Zu diesem Zweck wurde der Handlungsspielraum für Erblasserinnen und Erblasser erhöht. Aber Achtung: Die gesetzlichen Erben und Erbquoten bleiben unverändert. Das heisst, wer zum Beispiel seinen Konkubinatspartner erbrechtlich absichern möchte, muss handeln. Von Gesetzes wegen haben Konkubinatspartner und Stiefkinder nämlich nach wie vor keinen gesetzlichen Erbanspruch. Diese und weitere Personen bleiben zudem in steuerrechtlicher Hinsicht in all jenen Kantonen weiterhin benachteiligt, in denen sie einer Erbschaftsteuer unterliegen. Sie können sich zwar unter neuem Recht umfangreicher absichern, nehmen jedoch eine noch höhere (progressivere) Besteuerung in Kauf.

Überblick über die wichtigsten Änderungen im Erbrecht

• Abschaffung des Pflichtteils der Eltern.

• Reduktion der Pflichtteile der Kinder.
von bisher 75 % auf 50 % ihres gesetzlichen Erbanspruchs.

• Verlust des erbrechtlichen Pflichtteilsanspruchs der Ehegatten ab Rechtshängigkeit des Scheidungsverfahrens (Achtung: Bedarf jedoch der Verfassung eines Testaments).

• Verlust der ehevertraglich vereinbarten Begünstigung des überlebenden Ehegatten, wenn während des Scheidungsverfahrens ein Ehepartner stirbt (sofern der Ehevertrag den Verlust der Begünstigung nicht ausdrücklich ausschliesst).

• Grundsatz des Schenkungsverbots nach Abschluss von Erbverträgen (Achtung, gilt auch für bereits bestehende Erbverträge).

• Neuerungen bei der erbrechtlichen Behandlung der gebundenen Selbstvorsorge.

• Klarstellung, welche lebzeitigen und auf das Ableben hin vermachten Vermögenszuwendungen von Pflichtteilserben angefochten werden können und in welcher Reihenfolge dies zu geschehen hat.

Auswirkungen auf bestehende Erbregelungen

Das neue Erbrecht bietet mehr Handlungsspielraum, um seine Liebsten abzusichern. Es gilt für sämtliche Todesfälle nach dem 1.1.2023. Bestehende Regelungen bleiben grundsätzlich gültig. Jedoch ist davon auszugehen, dass bezüglich bestehender Erbregelungen die Erbstreitigkeiten zunehmen werden. Eine zentrale Frage wird sein, ob die Erblasserin / der Erblasser tatsächlich einzelne Pflichtteilserben im Umfang der neuen Möglichkeiten maximal benachteiligen wollte oder nicht, wenn die Angabe einer Quote oder der Bezug zum jeweils aktuellen Recht fehlen. Umgekehrt schränken bestehende Testamente mit fixen Pflichtteilsquoten den möglichen Handlungsspielraum ein.
Empfehlung: Lassen Sie Ihre bestehende Erbregelung prüfen und stellen Sie klar, in welchem Umfang Sie Begünstigungen vornehmen wollen.

Gesetzliches Erbrecht | Altes Pflichtteilsrecht – Neues Pflichtteilsrecht

Wer von den gesetzlichen Erbquoten abweichen und weitere Erben ernennen oder einzelne gesetzliche Erben mehr begünstigen möchte als andere, profitiert vom revidierten Erbrecht. Jede Erblasserin / jeder Erblasser kann künftig über mindestens 50 % ihres / seines Vermögens verfügen.
Ein Überblick.

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