NEUE WÄDENSWILER BAUORDNUNG – DIESE THEMEN BESCHÄFTIGEN DIE BEVÖLKERUNG

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NEUE WÄDENSWILER BAUORDNUNG – DIESE THEMEN BESCHÄFTIGEN DIE BEVÖLKERUNG

Wo wird in Wädenswil künftig gewohnt und gearbeitet, wo fliesst der Verkehr, wo bleibt es grün und wie hoch und wie dicht darf gebaut werden? Solche Fragen regelt die Bau- und Zonenordnung (BZO), welche die Stadt Wädenswil bis 2024 revidiert. Auf den Entwurf der Stadt sind rund 220 Briefe mit Einwendungen eingegangen. Die Bevölkerung beschäftigen unter anderem einzelne Auf- und Umzonungen sowie Anpassungen an wichtigen Freiräumen in der Kernzone.

Anja Kutter

Nach dem Zusammenschluss von Wädenswil mit Schönenberg und Hütten gilt es nun, eine Bauordnung festzulegen, die für das gesamte Gemeindegebiet gilt. Momentan existieren immer noch drei solcher Bauordnungen. Die Stadt Wädenswil revidiert deshalb bis 2024 ihre Bau- und Zonenordnung (BZO). Mit dieser Gesamtrevision wird verbindlich festgelegt, was beim Planen und Bauen in Wädenswil gilt. Nach einer langen Erarbeitungsphase, bei der auch die Bevölkerung mitreden durfte, hat die Stadt einen Entwurf vorgelegt. Dazu konnte im Rahmen der «öffentlichen Auflage» bis zu den Sommerferien jede und jeder schriftlich Stellung nehmen. Laut Rita Newnam, Leiterin Planen und Bauen der Stadt Wädenswil, sind 220 Stellungnahmen mit rund 450 Anträgen eingegangen.

Was beschäftigt die Bevölkerung denn am meisten? «Die Themen sind sehr vielfältig und divergierend. Sehr oft sind es aber Eigen- und Partikularinteressen, die vorgebracht werden», sagt Rita Newnam. Zum Beispiel störe es die Menschen, wenn der Nachbar plötzlich höher bauen dürfte als bis anhin. «Das ist nachvollziehbar, hat in der Gesamtschau jedoch weniger Gewicht.»

Hätten Sie sie erkennt? Die Halbinsel Giessen von oben. Unter anderem hier wird derzeit gebaut.

Auffallend sei, dass die Meinungen zum Teil komplett gegenteilig ausfallen: «Die einen finden, wir machen zu viel im Bereich Grünzonen, die anderen, wir machen zu wenig. Das gleiche gilt fürs Aufzonen.» Das Ziel der Stadt sei es immer gewesen, eine konsensfähige Lösung zu finden. Die konträren Meinungen zeigten, dass dies nicht schlecht gelungen sei, meint Rita Newnam. Mehrere identische Einwendungen gab es zu den Themen «Erhöhung der Gebäude mit gleichzeitigem Wegfall des anrechenbaren Untergeschosses» sowie «Reduzierung des grossen Grenzabstandes». Damit verfolgt die Stadt zwei Ziele: Erstens will sie mit der Reduktion des grossen Grenzabstands flexiblere Lösungen beim Bauen ermöglichen. Zweitens will sie die Wohnqualität verbessern, indem Wohnräume unter Erdgeschoss-Niveau nicht mehr zulässig wären. Diese Einschränkung soll kompensiert werden durch eine leichte Anhebung der zulässigen Gebäudehöhe.

So geht es nun weiter

Nun werden alle Einwendungen einzeln geprüft, und im Stadtrat besprochen, sagt Rita Newnam. Der Stadtrat entscheide schliesslich über den Umgang mit den Einwendungen. Zudem werde bis Ende Jahr noch eine Besprechung mit dem Kanton zu dessen Anliegen stattfinden. «Es ist vorgesehen, die überarbeitete BZO-Revision im Frühling 2023 dem Gemeinderat vorzulegen.» Die politische Beratung im Gemeinderat wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 beginnen. Dort geht sie zuerst zur detaillierten Vorberatung in die Raumplanungskommission. Mit einer Beschlussfassung rechnet die Stadt 2024. Wird gegen den Entscheid das Referendum ergriffen, ist auch eine Volksabstimmung über die neue BZO möglich.