LOHNT ES SICH, IM HINBLICK AUF HOHE PFLEGEKOSTEN IMMOBILIEN ZU LEBZEITEN AN DIE KINDER ZU VERSCHENKEN?

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LOHNT ES SICH, IM HINBLICK AUF HOHE PFLEGEKOSTEN IMMOBILIEN ZU LEBZEITEN AN DIE KINDER ZU VERSCHENKEN?

«Mein Mann und ich überlegen uns, unsere Liegenschaft zu Lebzeiten unseren beiden Kindern zu verschenken. Allerdings möchten wir solange wir leben in unserer Liegenschaft wohnen bleiben. Wir möchten einfach verhindern, dass wir unser Eigenheim verkaufen müssen, falls wir hohe Pflegekosten verursachen. Stimmt es, dass der Staat nicht mehr auf uns und die Liegenschaft zurückgreifen kann, wenn die Schenkung mindestens 10 Jahre zurückliegt?»

Mich erreichen regelmässig solche Anfragen. Schenkungen mit Wohn- oder Nutzniessungsvorbehalt sind sehr gefragt aber auch sehr anspruchsvoll und vielschichtig. Es gibt insbesondere Schnittstellen zum Erbrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht.
Ein weitverbreitetes Missverständnis betrifft die Verjährung solcher Vermögenszuwendungen, wenn es um nachträgliche Ansprüche auf Ergänzungsleistungen geht. Für die Beurteilung solcher Ansprüche ist es unerheblich, wie lange die Schenkung zurückliegt. Es gibt keine Verjährungsfrist. Immerhin kann ein Abzug von CHF 10 000.00 pro Jahr auf dem Schenkungsbetrag getätigt werden.

Beispiel
Herr und Frau Müller haben ihre Liegenschaft vor 15 Jahren ihren beiden Kindern geschenkt und sich die Nutzniessung vorbehalten. Die effektive Schenkung (Verkehrswert der Liegenschaft abzüglich Kapitalwert der Nutzniessung und Übernahme der Hypothek) betrug CHF 500 000.00. Das Ehepaar Müller benötigt nun Ergänzungsleistungen. Ihnen wird heute ein fiktives Vermögen von CHF 350 000.00 angerechnet, der Antrag auf Ergänzungsleistungen abgelehnt! Herr und Frau Müller benötigen deshalb Sozialhilfe. Im Rahmen der Sozialhilfe greift die Verwandtenunterstützungspflicht der Kinder, sofern diese in günstigen Verhältnissen leben. Dies kann bei einem Kind der Fall sein und beim anderen nicht, was zu einer ungewollten und ungerechten Situation sowie zu Familienkonflikten führen kann. Zudem wird bei verheirateten Kindern das Einkommen und Vermögen ihrer Ehepartner hinzugerechnet.

Rechtzeitige Planung wichtig
Die Vor- und Nachteile solch geplanter Transaktionen müssen individuell und nachhaltig beurteilt werden. Es lohnt sich, solche Transaktionen frühzeitig aufzugleisen und mit allen Betroffenen klare Verhältnisse zu schaffen.
Gerne stellen wir auch Ihnen unser Fachwissen sowie unsere langjährige Erfahrung bei der professionellen Planung und Abwicklung von Erbschaften zur Verfügung. Wir unterstützen Sie und Ihre Liebsten bei der massgeschneiderten und umsichtigen Regelung Ihres Erbes und Ihrer Vorsorge.

HONEGGER & GROTE, Rechtsberatung und Mediation
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